- Tourismuspolitik
- 1. Begriff: Auf Angebot von und die Nachfrage nach touristischen Leistungen ausgerichtete Tätigkeit im Sinn gesamtwirtschaftlicher oder auch regional politischer Zielsetzungen. Diese Zielsetzungen können sehr unterschiedlicher Natur sein, sie unterliegen im Zeitablauf erheblichen inhaltlichen Schwerpunktverschiebungen. Mit einer gewissen Nachhaltigkeit konzentrieren sich tourismuspolitische Zielsetzungen jedoch auch über längere Zeiträume auf strukturpolitische, arbeitsmarktpolitische, regionalpolitische sowie infrastrukturpolitische Maßnahmen.- 2. Maßnahmen: Die gezielte Förderung mittelständischer Touristikunternehmen, die Bezuschussung regionaler touristischer Investitionsvorhaben, die Unterstützung des individuellen und regionalen ⇡ Tourismusmarketing sind derzeit als vorrangige Maßnahmen anzusehen. In Deutschland ist hier bes. auf die im Wesentlichen aus Mitteln der Mittelstandsförderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit finanzierte Tätigkeit der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT) hinzuweisen. Die Aufgabe dieser Institution besteht vorrangig darin, Unterstützung bei der weltweiten Platzierung des deutschen touristischen Angebotes zu leisten. Im Zuge der Verfolgung v.a. regionaler Aspekte der T. sind staatliche Hilfen bei der Existenzgründung touristischer Betriebe, die Förderung der Aus- und Weiterbildung in Berufsfeldern der Touristik, sowie auch das Gestalten fiskalpolitischer und arbeitsmarktpolitischer Rahmenbedingungen zu nennen. Gerade letzterem Aspekt kommt aufgrund der vielfach starken saisonalen Ausrichtung des touristischen Angebotes besondere Bedeutung zu. Konkret ist hier die in jüngster Zeit erfolgte Legalisierung von Saisonarbeitskräften aus osteuropäischen Ländern zu nennen.- 3. Probleme: Die weithin mangelnde Koordination tourismuspolitischer Maßnahmen respektive Zielsetzungen auf kommunalen, regionalen, nationalen bis hin zu internationalen Ebenen führt zu eklatanten Effizienzeinbußen.
Lexikon der Economics. 2013.